2 Erwachsene

Zimmer 1

Teaser_1920x384px_Gästekarte Premium

Meine Unterkunft

2 Erwachsene

Stadtflair & Naturgenuss
in der Alpenstadt Bludenz

  • Mittelpunkt von fünf Tälern
  • Kultur und Geschichte spüren
  • Bewegung in der Natur
  • Marktplatz für Entdecker

Zeit für Entdeckungen.
Gemeinsam im Brandnertal.

  • Aktiv Natur erleben
  • Wertvolle Familienzeit
  • Regionale Kulinarik genießen
  • Vielfalt auf kleinem Raum

Intensive Naturerlebnisse
im Klostertal spüren

  • Bergwelten spüren
  • (Wasser-) Plätze zum Innehalten
  • Individuelle Freiräume entdecken
  • Sportlich unterwegs am Fuße des Arlbergs

Genussvolle Gelassenheit
im Großen Walsertal

  • Naturjuwele des Biosphärenparks entdecken
  • Loslassen, ankommen, staunen
  • Regionale Köstlichkeiten probieren
  • Herzliche Gastgeber kennenlernen

Zimmer 1

Allgemeine Geschäftsbedingung Gästekarte Premium

Bitte lesen Sie diese Bestimmungen vor Benutzung der Karte sorgfältig durch.


1. Allgemeines

1.1. Begriffserklärung / Stellung der Beteiligten:

  • Die „Gästekarte Premium“ ist ein Projekt der Alpenregion Bludenz Tourismus GmbH (nachfolgend TVB) und ausgewählten Leistungspartnern in der Alpenregion Bludenz.
  • Die „Kartenleistung“ ist die Zusammenführung von verschiedenen Leistungen mehrerer Leistungspartner zu einem Produkt (Gästekarte Premium).
  • Die „Alpenregion Bludenz Tourismus GmbH“ ist Herausgeberin und Administratorin der Gästekarte Premium.
  • Die „Leistungspartner“ sind jene Betriebe, die die jeweilige Leistung gegenüber dem rechtmäßigen Karteninhaber (Gast) auf Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen erbringen. Eine Übersicht der Leistungspartner ist auf der Website http://www.alpenregion-vorarlberg.com/de/gaestekarten-der-region/gaestekarten-der-region.html ersichtlich.
  • Die „Unterkunftgeber“ sind ausgewählte Beherbergungsbetriebe in der Alpenregion Bludenz; sie sind ausschließlich für die Ausstellung und Ausgabe der Gästekarte Premium zuständig.

1.2. Vertragsgrundlage:

Die Leistungspartner sind Unternehmen, die, in welcher Rechtsform immer, ihre jeweilige Kartenleistung eigenverantwortlich und rechtlich selbständig erbringen. Mit Erwerb der Gästekarte Premium, kommt ein Rahmenvertrag zwischen dem Gast und TVB zustande.

Der konkrete Einzel- bzw. Leistungsvertrag kommt durch Benützung der Gästekarte Premium bei den jeweiligen Zutrittssystemen aber jeweils nur mit dem Gast und demjenigen Leistungspartner zu Stande, dessen Anlagen und somit konkrete Kartenleistung der Gast gerade benützt.

Vertragsgrundlage für die Erbringung der Kartenleistung der Gästekarte Premium sind daher ausschließlich die Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungspartners.

1.3.
Zur Leistungserbringung der jeweiligen Kartenleistung ist ausschließlich der jeweilige Leistungspartner nach Maßgabe des im Rahmen der Inanspruchnahme zustande gekommenen Leistungsvertrages verpflichtet. Weder TVB noch die Unterkunftgeber sind Vertragspartner bezüglich der zu erbringenden Kartenleistung noch Vermittler oder Gehilfen der entsprechenden Leistungsverträge. Sie haben überdies nicht die Stellung eines Reiseveranstalters.

1.4.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen der Leistungspartner die Nutzung der Gästekarte Premium (Rahmenvertrag).

2. Leistungsumfang Gästekarte Premium

2.1.
Die Gästekarte Premium ist für den Gast entgeltfrei erhältlich und wird von TVB herausgegeben und von seinem Unterkunftgeber gemäß Ziffer 3 dieser Bedingungen ausgegeben. Voraussetzung für den Erhalt der Gästekarte Premium ist eine Mindestaufenthaltsdauer von 2 Nächten.

2.2.
Jeder Gast ist berechtigt, die Kartenleistung in Anspruch zu nehmen, und zwar nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungspartners, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der allgemeinen Verfügbarkeit der Leistung. Eine Übersicht der Kartenleistung ist der Gästekartenbroschüre sowie auf der Website http://www.alpenregion-vorarlberg.com/de/gaestekarten-der-region/gaestekarten-der-region.html zu entnehmen.

2.3.
Die Kartenleistung der Gästekarte Premium kann nicht mit anderen Aktionen und Vergünstigungen kombiniert werden. Dem Gast steht es aber frei, die für ihn günstigere Aktion in Anspruch zu nehmen. Die Angebote der Leistungspartner sind grundsätzlich unverbindlich und gelten nur solange der Vorrat reicht. Der Gast hat keinen generellen Rechtsanspruch auf kostenlose oder ermäßigte Nutzung der Kartenleistung.

2.4.
Der rechtmäßige Inhaber einer Gästekarte Premium ist zudem berechtigt, die Kartenleistung der „Brandnertal, Bludenz, Klostertal Gästekarte“ zu nutzen. Eine Übersicht der Kartenleistung ist der Gästekartenbroschüre sowie auf der Website http://www.alpenregion-vorarlberg.com/de/gaestekarten-der-region/gaestekarten-der-region.html zu entnehmen.

3. Anspruch und Erwerb der Gästekarte Premium

3.1.
Die Gästekarte Premium ist nicht im Freiverkauf erhältlich. Anspruch auf die Gästekarte Premium haben nur Gäste, die bei einem ausgewählten Unterkunftgeber in der Alpenregion Bludenz nächtigen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gemeldet wurden.

3.2.
Die Ausstellung und Ausgabe der Gästekarte Premium an den Gast erfolgt – ausgenommen Verlust oder Diebstahl gemäß Ziffer 6.3 – durch den Unterkunftgeber. Zu diesem Zweck hat der Gast nachfolgende personenbezogene Daten bekanntzugeben: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, An- und Abreisedatum.

4. Gültigkeit

4.1.
Die Gästekarte Premium ist nur vollständig ausgefüllt und nach erfolgter Meldung durch den Unterkunftgeber sowie in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Die Gästekarte Premium ist nicht übertragbar und darf nur von der Person, auf welche die Karte ausgestellt ist, benutzt werden.

4.2.
Die Inanspruchnahme der Kartenleistung der Gästekarte Premium gilt für die Sommersaison vom 01.05. – 31.10. (nachfolgend: Aktionszeitraum). Die Gästekarte Premium ist jeweils vom Anreisetag bis zum Abreisetag (nachfolgend: Aufenthaltszeitraum) des Gastes gültig. Nach der Abreise verliert die Gästekarte Premium automatisch ihre Gültigkeit und muss nicht vom Gast gekündigt werden.

4.3.
Abhängig von der Kartenleistung kann diese mehrmals innerhalb des Aufenthaltszeitraums genutzt werden. Es besteht jedoch kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Mehrfachnutzung einer Leistung.

5. Inanspruchnahme der Kartenleistung

5.1.
Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass sich die Betriebs- und Öffnungszeiten bestimmter Leistungspartner saisonbedingt nicht mit dem gesamten Aktionszeitraum decken und daher möglicherweise nicht alle Kartenleistungen beansprucht werden können.

5.2.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Kartenleistung ist das unaufgeforderte Vorweisen der Gästekarte Premium. Eine Gästekarte Premium muss bei Nutzung der Leistung sowohl für teilnehmende Kinder als auch teilnehmende Erwachsene vorliegen. Auf Verlangen des Leistungspartners muss der Gast außerdem einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Kann oder will der Gast dieser Aufforderung nicht nachkommen, darf der Leistungspartner die Kartenleistung verweigern.

5.3.
Der Gast ist verpflichtet, sich von den jeweiligen Nutzungs-, Beförderungs- und sonstigen Bedingungen und ggf. auch Sicherheitsvorkehrungen des Leistungspartners vor Inanspruchnahme der Kartenleistung Kenntnis zu verschaffen und die Anweisungen des Leistungspartners zu befolgen.

5.4.
Der Leistungspartner kann die Erbringung der Kartenleistung und den Abschluss von Leistungsverträgen mit dem Gast im Einzelfall verweigern, wenn objektive Gründe dem Vertragsabschluss oder der Leistungserbringung entgegenstehen.

Als Verweigerungsgründe gelten insbesondere:

  • Elementarereignisse und sonstige Fälle höherer Gewalt,
  • Veränderte Witterungsbedingungen,
  • Wartungsarbeiten und Reparaturen,
  • Gefährdung der eigenen Sicherheit oder Gefährdung Dritter durch den Gast,
  • schlechte gesundheitliche Verfassung des Gastes, unzureichende Ausrüstung des Gastes, unpassende Kleidung des Gastes,
  • Verstoß des Gastes gegen Vorschriften (AGB, Beförderungsbedingungen, sonstige Auflagen) des Leistungspartners,
  • Verweigerung des Vorweisens eines Lichtbildausweises oder ähnlich gelagerte Gründe,
  • Überbelegung/Überlastung der Anlagen,
  • zu geringe Teilnahme oder Überschreitung der max. Teilnehmer-Anzahl/ Auslastung der Anlagen des Leistungspartners oder
  • sonstige im überwiegenden berechtigten Interesse des Leistungspartners stehende Gründe.

Der Gast hat in diesen Fällen gegenüber dem Leistungspartner keine Erfüllungs- oder Schadenersatzansprüche.

5.5.
Die Gästekarte Premium enthält keinerlei Versicherungsleistungen.

6. Weitergabe, Verlust und Defekt der Gästekarte Premium

6.1.
Die Weitergabe der Gästekarte Premium ist unzulässig. Im Falle der Weitergabe der Gästekarte Premium haftet der Gast auch für die missbräuchliche Verwendung seiner Gästekarte Premium durch Dritte.

6.2.
Bei Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch ist der Leistungspartner berechtigt und verpflichtet, die Gästekarte Premium ersatzlos einzubehalten und gegebenenfalls zu sperren. Bei nachweislichem Missbrauch oder begründetem Verdacht auf Missbrauch wird Anzeige erstattet.

6.3.
Diebstahl oder Verlust der Gästekarte Premium müssen umgehend dem Unterkunftgeber oder TVB gemeldet werden. Der Unterkunftgeber oder TVB können sodann eine neue Gästekarte Premium ausstellen. Die verlustig gegangene Gästekarte Premium wird bei Ausstellung einer neuen Karte gesperrt und verliert dadurch ihre Gültigkeit.

6.4.
Defekte Gästekarten Premium werden vom Unterkunftgeber ersetzt.

6.5.
Bei vorzeitiger Abreise wird die Gästekarte Premium für den verbleibenden Gültigkeitszeitraumes gesperrt.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1.
TVB leistet ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass die Kartenleistung der Gästekarte Premium beim Leistungspartner auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann.

7.2.
TVB leistet lediglich Gewähr dafür, dass die Kartenleistung der Gästekarte Premium nach diesen AGB während der Betriebszeiten in Anspruch genommen werden kann.

7.3.
TVB haftet gegenüber dem Gast aus dem Rahmenvertrag uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, immaterielle Schäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen TVB.

7.4.
Die Haftung des Leistungspartners aufgrund des mit dem Gast geschlossenen Leistungsvertrages bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nach dem EKHG und SeilbahnG) sowie seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen. Eine allfällige Haftung, sei es aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen, für Vorfälle, die aus der Nutzung einer Kartenleistung herrühren (zB Beförderungsleistung eines Bergbahnbetreibers) hat ausschließlich jener Leistungspartner zu verantworten, in dessen Sphäre sich der Vorfall ereignet hat. Eine Haftung der übrigen Leistungspartner oder TVB oder des Unterkunftgebers besteht nicht.

8. Datenschutz

Gastes nur, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Daher werden die Daten des Gastes nur für die Erbringung der Kartenleistung erhoben und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (https://www.vorarlberg-alpenregion.at/de/informationen-ueber-cookies-und-datenschutz.html).

9. Sonstiges

9.1.
Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

9.2.
Für allfällige Streitigkeiten aus der Verwendung und Ausstellung der Gästekarte Premium wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der österreichischen Verweisungsnormen, vereinbart.

9.3.
Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen gilt als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen TVB und dem Gast das für TVB sachlich zuständige Gericht als ausschließlich vereinbart. Es ist TVB freigestellt, als Gerichtsstand das zuständige Gericht am Wohnort des Gastes zu wählen.

9.4.
Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB nichtig ist/sind, gelten zwischen TVB und dem Gast ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.

Zuletzt geändert am 14. Mai 2020

Aktuelle Situation:

Wir freuen uns auf das Wiedersehen!

Ab 15. Mai dürfen wir unsere Gäste in den Gastronomiebetrieben wieder mit Kulinarik verwöhnen und ab 29. Mai öffnen unsere Gastgeber ihre Unterkünfte.

Wir treffen gerade alle nötigen Vorkehrungen für Ihre und unsere Gesundheit - damit Sie den Bergsommer entspannt genießen können.

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Willkommen im Brandnertal

Eine Winterwanderung durch die verschneite Landschaft, Pistenvergnügen im Skigebiet Brandnertal, Langlaufen auf der Tschengla oder eine Rodelsafari mit Abfahrtsspaß: Jeder Tag im Brandnertal hält ein neues Wintererlebnis für aktive Naturgenießer und Familien bereit. Die drei Orte im Brandnertal - Bürs, Bürserberg und Brand - bieten das ideale Umfeld für intensive Naturerlebnisse, persönliche Begegnungen und regionale Köstlichkeiten.

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Willkommen in der Alpenstadt Bludenz

Die Alpenstadt Bludenz bildet das Zentrum der 5 umliegenden Täler und verbindet auf anregende Weise Natur, Kultur und Stadt. Im Winter sind die beiden Orte - Bludenz und Nüziders - ein ideales Zentrum für Skifahrer und Wintersportler: Zehn Skigebiete sind innerhalb weniger Fahrminuten erreichbar.

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Willkommen im Klostertal

Das Klostertal verschafft intensive Naturbegegnungen am Fuße des Arlbergs. Im Winter genießen Skisportler die puren Naturschnee-Pisten am Sonnenkopf oder die Weitläufigkeit des nahe gelegenen Ski Arlberg Gebiets. Ruhesuchende dringen auf Schneeschuhen in die unberührte Natur vor oder entspannen auf der Langlaufloipe und den Winterwanderwegen. Auf zu sportlichen Herausforderungen und intensiven Naturerlebnissen in Braz, Dalaas/Wald am Arlberg und Klösterle am Arlberg!

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Biosphärenpark Großes Walsertal

Einatmen - ausatmen - aufatmen. Der Winter im Biosphärenpark ist vor allem eins: entspannend. Beginnen Sie den Tag mit einem köstlich-reichhaltigen Frühstücksbuffet, wandern Sie auf Schneeschuhen über weiße Berghänge, ziehen Sie Ihre Schwünge auf der Piste oder lesen Sie einfach ein gutes Buch vor dem Kamin. Frei vom Alltag entdecken Sie eine intakte Naturlandschaft, ergänzt durch kulinarische Spezialitäten und herzliche Gastgeber.

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